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Nachrang-Darlehen

Direktkredite sind Nachrang-Darlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Das heißt, dass kein Geld zurückgezahlt werden muss, falls dadurch die Zahlungsfähigkeit der Initiative gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz zuerst sämtliche vorrangige Bankkredite und Forderungen bedient und erst dann die Direktkredit-Geber*innen. Wir sind daher verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass Direktkredite mit erheblichen Risiken verbunden sind und es im (bei derartigen Projekten unwahrscheinlichen) Falle einer Insolvenz auch zum teilweisen bis vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens kommen kann.